Schulbetrieb ab dem 19.04.2021
und Testpflicht

Sehr geehrte Eltern der Zenneck-Schule,

sofern der Inzidenzwert im Ostalbkreis in den kommenden Tagen nicht auf über 200 steigt, beginnt ab Montag, 19.04.2021 der Ihnen bereits bekannte Wechselbetrieb in geteilten Klassen. Hier nun einige wichtige Informationen dazu:

In der Woche vom 19.04.–23.04.2021 sind die Kinder der Klasse 2 und 4 im Präsenzunterricht und die Klassen 1 und 3 lernen zu Hause. In der darauffolgenden Woche (26.04. -30.04.2021) sind die Kinder der Klassen 1 und 3 in der Schule und die Zweit- und Viertklässler lernen zu Hause.

Der Präsenzunterricht beginnt täglich um 8.00 Uhr und endet um 11.45 Uhr. Parallel dazu findet die Notbetreuung (Mo–Do: 7.30–14.30 Uhr, Fr: 7.30–12.00 Uhr) für Kinder statt, die diese zwingend benötigen.

Die bisher freiwillige Durchführung der Selbsttests wird ab dem kommenden Montag (19.04.2021) für alle Kinder (und das Lehrpersonal), die die Schule besuchen, Pflicht! (Solange der Inzidenzwert über 100 liegt)

Nach langem Abwägen haben wir uns entschieden, die Selbsttestungen zu Hause, in gewohnter Umgebung, zusammen mit den Eltern durchführen zu lassen. Die meisten von Ihnen kennen den Ablauf bereits und haben erste Erfahrungen mit den Tests gemacht. Hier nochmals zwei Kurzvideos, die Ihnen zeigen, wie einfach und schmerzfrei diese Selbsttestungen zu Hause ablaufen:

https://www.youtube.com/watch?v=8P-izXYIvBQ 

https://www.youtube.com/watch?v=pT3CzAIXp0Q 

Wichtig:
  1. Führen Sie die Tests immer montags und mittwochs vor dem Gang in die Schule durch.
  2.  Füllen Sie das angehängte Dokument aus. Durch Ihre Unterschrift bestätigen Sie die Durchführung des Tests und das negative Testergebnis.
  3. Geben Sie Ihrem Kind den Teststreifen mit in die Schule.
  4.  Das Schreiben und der Teststreifen dienen Ihrem Kind als „Eintrittskarte ins Schulgebäude“. Ohne das unterschriebene Dokument und den Teststreifen kann Ihr Kind die Schule nicht betreten. Die Schule erfasst und dokumentiert die durchgeführten Testungen, Namen werden jedoch nicht erfasst. Die vorgelegten Teststreifen werden sofort entsorgt.
  5. Im Falle eines positiven Testergebnisses sind Sie verpflichtet, unverzüglich einen PCR-Test durchführen zu lassen.
  6. Trotz der Testungen gilt nach wie vor die Maskenpflicht im Schulgebäude.
Alle Kinder, die bei den freiwilligen Selbsttests vor den Ferien mitgemacht haben, haben noch zwei Testkits zu Hause, die für die erste Präsenzwoche ausreichen (vorausgesetzt, sie waren diese Woche nicht in der Notbetreuung). 

Die übrigen Kinder holen sich die Selbsttests bitte im Laufe dieser Woche zwischen 7.30 und 12.30 Uhr, in der Schule ab.

Falls Sie Ihr Kind nicht testen wollen, haben Sie die Möglichkeit Ihr Kind vom Präsenzunterricht abzumelden. Informieren Sie in diesem Fall bitte die Klassenlehrerin.

Die Selbsttestungen sollen helfen, den Aufenthalt Ihrer Kinder in der Schule noch sicherer zu gestalten. Ich appelliere eindringlich an Sie, die Tests, auch wenn sie den morgendlichen Ablauf stören und die Zeit zwischen Aufstehen und Gang in die Schule stressiger gestalten, gewissenhaft und zuverlässig durchzuführen. Nur durch gemeinsames, solidarisches Handeln wird es uns gelingen, das Coronavirus von der Zenneck-Schule und Ihren Kindern fernzuhalten und den Schulbetrieb möglichst rasch wieder vollumfänglich aufnehmen zu können.

Bitte verfolgen Sie in den nächsten Tagen die weitere Entwicklung in den Nachrichten. Meine Erfahrungen nach einem Jahr Pandemie zeigen, dass es durchaus möglich wäre, dass die Aufnahme des Wechselbetriebes verschoben wird.


Vielen Dank für Ihre Mitarbeit.


Mit freundlichen Grüßen

T.Cudazzo
Schulleiter der Zenneck-Schule

Download als PDF-Datei.
 
Download der Bescheinung über Durchführung des Selbstests als PDF-Datei